Zwei junge Männer standen am 23. Oktober 2023 vor Michael Schofnegger, Richter am Landesgericht Klagenfurt, wegen einer Bombendrohung an einer Schule in Völkermarkt. Die endgültige Entscheidung lautete auf bedingte Freiheitsstrafen von vier und sechs Monaten sowie Geldbußen.
Die Angeklagten hatten ihre Drohnachricht mit einem Bleistift auf eine Toilettentür der Schule gekritzelt, was zur Räumung und Durchsuchung des Gebäudes führte. Insgesamt mussten 160 Personen das Gebäude verlassen und knapp drei Stunden auf einem Parkplatz verbringen, bis die Entwarnung gegeben wurde.
Einer der beiden Männer hat die Drohung geschrieben. Der andere Mann filmte die Handlung.
Strafandrohung und Vorstrafen
Die Tat stellte eine ernsthafte Bedrohung für mehr als 100 Personen dar, für die bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe drohen. Dies könnte insbesondere für den Verfasser der Drohung problematisch sein, da er bereits vorbestraft ist und vor zwei Jahren wegen einer ernsthaften Bedrohung mit einem Messer eine Bewährungsstrafe von vier Monaten erhielt. Somit wurde der junge Mann im Verlauf seiner dreijährigen Probezeit neuerlich straffällig.
Die Gerichtsentscheidung und ihre Folgen
Der Verfasser der Drohung erhielt weitere vier Monate bedingte Freiheitsstrafe und eine Geldbuße von 250 Tagessätzen zu je vier Euro. Darüber hinaus wurde seine Probezeit auf fünf Jahre verlängert. Der zweite junge Mann wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Beide müssen auch die Kosten für den Einsatz von der Polizei bezahlen.
Geständnis und Reue der Angeklagten
Die Angeklagten zeigten sich umfassend geständig und zeigten vor Gericht Reue. Der Prozess endete mit bedingten Freiheitsstrafen für die Angeklagten. Sie müssen zudem eine Geldbuße in Höhe von je 1.000 Euro entrichten und die Einsatzkosten von etwa 1.500 Euro übernehmen. Das Urteil ist rechtskräftig.