Intensive Diskussion zu Verschärfungen für Hundehaltung – Sachkundenachweis vor Anschaffung des Tieres gefordert – Verbot von Angriffstraining für Private wird geprüft – Heimtierdatenbank soll um behördliche Feststellungen zu Hunden erweitert werden.
Die Landestierschutzreferentinnen und -referenten trafen sich bei ihrer Konferenz im Stift St. Georgen am Längsee, um über Regelungen zur Hundehaltung zu diskutieren. Das bundesweite Tierschutzgesetz soll verschärft werden, um eine klare Linie gegen das Training von Angriffsverhalten durch Privatpersonen zu ziehen. Nur spezielle Behörden oder Organisationen wie die Polizei und das Bundesheer sollten Angriffstrainings durchführen dürfen, erklärten die Kärntner Tierschutzreferentin Beate Prettner und Landesrat Michael Lindner aus Oberösterreich.
Erweiterung der Heimtierdatenbank
Oberösterreich hat zudem die Erweiterung der Heimtierdatenbank beantragt. In Zukunft sollen alle Feststellungen und Maßnahmen, die von einer Behörde zu einem Hund gemacht werden, in der Datenbank aufgenommen und in den Landessicherheitsgesetzen verankert werden.
Sachkundenachweis vor Hundeanmeldung
Prettner informierte, dass intensiv über einen Sachkundenachweis, der vor der Anschaffung von Hunden erbracht werden muss, diskutiert wurde. Die Regelungen zur Hundehaltung variieren aktuell noch in den Bundesländern. Der von Kärnten und der Steiermark gemeinsam eingebrachte Antrag wurde einstimmig beschlossen.
Kärnten hat eine weitere Verschärfung gefordert, die aber leider nicht beschlossen wurde. Ich hätte es für sehr sinnvoll erachtet, bei Auffälligkeiten bei der Hundehaltung, bei aggressivem Hundeverhalten, bei Verstößen etc. eine Nachschulung vorzuschreiben – vergleichbar etwa mit Nachschulungen beim Führerschein.
Kärntner Tierschutzreferentin LR.in Beate Prettner
Mögliche Verschärfung des Tierhaltungsverbots
Ein weiterer Diskussionspunkt war die mögliche Verschärfung des Tierhaltungsverbots. Bisher kann ein solches Verbot erst nach einer rechtskräftigen Verurteilung ausgesprochen werden. Die Teilnehmenden erörterten die Vor- und Nachteile einer Verschärfung und beschlossen schließlich, dass das Ministerium prüfen soll, ob auch vor einer rechtskräftigen Verurteilung ein befristetes Tierhaltungsverbot ausgesprochen werden kann.
Besseres Vorgehen gegen Qualzuchten
Um besser gegen Qualzuchten vorgehen zu können, wurde einstimmig beschlossen, dass bei der Meldung der Zucht nicht nur die Tierart, sondern auch die Rasse bekanntgegeben werden muss.
Wenn uns die Zucht einer Rasse, bei der gehäuft Qualzuchtmerkmale auftreten, bekannt ist, können die Behörden schneller einschreiten.
Referentinnen und Referenten
Alle neu gemeldeten Hunde- und Katzenzuchten sollen zudem innerhalb von sechs Monaten durch die Behörden kontrolliert werden.