Ende Oktober wurde vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage behandelt, ob der Erhaltungszustand des Wolfs in Österreich ausreichend sei, um Abschussaktionen zu rechtfertigen, welche vom Verein gegen Tierfabriken (VGT) als „derartige Abschussorgien“, wie sie in Kärnten stattfinden, bezeichnet werden.
„Wolfsausrottung per Gesetz“
„Faktum ist, dass es hierzulande viel weniger Wölfe gibt, als in sämtlichen Nachbarländern, und trotzdem wird in Österreich mehr geschossen. Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber will sogar jetzt die Wolfsausrottung per Gesetz betreiben, statt per Bescheid oder Verordnung. Von ihm so bezeichnete ‚Schadwölfe‘ sollen ohne Zögern abgeknallt werden können, auch wenn sie Mütter sind, die gerade ihre Kinder säugen, die ohne diese Fürsorge elendiglich verhungern würden“, schreibt der Verein gegen Tierfabriken.
„Konzept funktioniert nachweislich“
Im Verfahren vor dem EuGH sei klargeworden, dass der Erhaltungszustand der Wölfe in Österreich bei weitem keine leichtfertigen Abschüsse rechtfertige. „Brüssel bezahlt voll alle Herdenschutzmaßnahmen, doch Gruber und sein Klientel wollen davon nichts wissen. Dabei gibt es mittlerweile immer mehr Beispiele von erfolgreich geschützten Almen mitten im Wolfsgebiet, die nicht eingezäunt werden können. Herdenschutz auf Almen wird durch Behirtung, Herdenschutzhunde und Nachtpferch gewährleistet. Und dieses Konzept funktioniert nachweislich“, so der VGT abschließend.
Martin Gruber handelt eindeutig rechtswidrig. Spätestens seit der Gerichtsverhandlung vor dem EuGH weiß er das ganz genau. Aber er wusste es schon vorher, weshalb wir mit großem Interesse die Ermittlungen aufgrund unserer Anzeige gegen ihn wegen Amtsmissbrauch verfolgen. Für Grubers Hysterie gibt es überhaupt keinen Grund. Als verantwortlicher Politiker wäre es seine Aufgabe, sachlich zu bleiben, Herdenschutz zu forcieren und dafür das Geld aus Brüssel abzuholen. Doch stattdessen will er lieber Rambo spielen. Ein echtes Armutszeugnis!
VGT-Obmann DDr. Martin Balluch