Die Hochwasserhilfe der Kelag, die mit 500.000 Euro dotiert ist, wird bis zum 30. Juni 2024 verlängert. Die Abwicklung der Anträge erfolgt durch die Caritas Kärnten.
Die Kelag hat in Zusammenarbeit mit der Caritas Kärnten eine Hochwasserhilfe eingerichtet, die mit 500.000 Euro dotiert ist. Diese wurde nach den Unwettern im Sommer 2023 ins Leben gerufen, um Betroffenen bei den zusätzlichen Stromkosten für Pumpen und Trocknungsgeräte zu helfen. Auch Betroffene der Herbsthochwasser 2023 können unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung erhalten. Aufgrund der anhaltenden Bedürfnisse wurde die Antragsfrist bis zum 30. Juni 2024 verlängert.
Wer hat Anspruch auf die Kelag Hochwasserhilfe?
Bisher haben sich 87 Hilfesuchende an die Caritas gewandt, und vielen konnte bereits finanzielle Unterstützung gezahlt werden. Anspruch auf die Hochwasserhilfe haben Privatkunden der Kelag und der Kärnten Netz in Kärnten. Dies gilt unabhängig vom Stromanbieter, sofern die Mehrkosten nicht von einer Versicherung gedeckt sind. Anträge können von betroffenen Wohnungs- oder Hauseigentümern bei der Caritas Kärnten gestellt werden, die auch die Antragsprüfung und Auszahlungsorganisation übernimmt.
Auf der Website der Caritas Kärnten gibt es mehr Informationen zu den benötigten Unterlagen und dem Antragsverfahren.