Ab 1. Januar 2024 erhalten rund 2.500 Beschäftigte in der außeruniversitären Forschung eine Gehaltserhöhung von 8,7 %. Diese Anpassung gilt für Mindest- und Ist-Gehälter sowie für Lehrlingseinkommen.
Ab dem 1. Januar 2024 werden die Gehälter der rund 2.500 Beschäftigten in der außeruniversitären Forschung in Österreich um 8,7 Prozent erhöht. Diese Anpassung betrifft sowohl die Mindestgehälter als auch die tatsächlich ausbezahlten Ist-Gehälter. Ebenso erfahren die Lehrlingseinkommen eine Erhöhung um denselben Prozentsatz. Zu dieser Vereinbarung kamen die Gewerkschaft GPA, die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) und die Forschung Austria am 14. Dezember 2023.
Des Weiteren wurde vereinbart, dass Prüfungsfreistellungen in Zukunft auch für Integrations- und Staatsbürgerschaftsprüfungen gewährt werden sollen.
Es ist erfreulich, dass in Zeiten der nach wie vor hohen Teuerung eine Abgeltung der durchschnittlichen Inflation für alle Beschäftigten erzielt werden konnte. Die Erweiterung der Bestimmungen für Prüfungsfreistellungen ist ein Beitrag, den Forschungsstandort Österreich für ausländische Kolleginnen und Kollegen attraktiver zu gestalten.
Verhandlerin der Gewerkschaft GPA, Ursula Sauer, Betriebsratsvorsitzende des Austrian Institute of Technology (AIT)
„Forschung und Innovation sind die Grundlage für wichtige Zukunftsvorhaben – von Klimaschutz über Energie- und Mobilitätswende bis zu Digitalisierung und neuen Produktionstechnologien. Es ist wichtig, dass in schwierigen und herausfordernden Zeiten alle Verhandlungspartner:innen aufeinander zugegangen sind. Forschung und Innovation leben von den Menschen, die sie vorantreiben, und das gelingt uns nur gemeinsam“, so die Vertreterin der Arbeitgeber, Forschung Austria Präsidentin DDr. Gabriele Ambros.