In Klagenfurt ist das Abbrennen von Kleinfeuerwerken zu Silvester erlaubt. Pyrotechnische Gegenstände dürfen jedoch nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Alten- und Tierheimen gezündet werden.
In Klagenfurt wird auch dieses Jahr die Kleinfeuerwerksverordnung befolgt, die das Abschießen von Silvesterfeuerwerken in der Nacht vom 31. Dezember 2023 auf den 1. Januar 2024 zwischen 23:30 Uhr und 00:30 Uhr erlaubt. Es ist jedoch untersagt, pyrotechnische Artikel in der Nähe von Kirchen, Krankenanstalten, Alters- und Tierheimen zu verwenden.
Für viele ältere Menschen oder Menschen mit gesundheitlichen Problemen, die Ruhe brauchen, kann eine laute Silvesternacht zur Belastung werden. Auch Tiere reagieren oft mit panischer Angst auf Knallen, Feuer und Rauch.
Bürgermeister Christian Scheider