In Klagenfurt erregt die Gehaltszahlung an Peter Jost Aufsehen. Trotz Ruhestand erhielt er sein Januar-Gehalt. Offiziell als Versehen deklariert, behaupten Insider, es sei kein Irrtum gewesen. Josts Anwalt rät von der Rückzahlung ab, da dies ihrem Rechtsstandpunkt widerspreche.
Peter Jost, ehemaliger Klagenfurter Magistratsdirektor, erhielt trotz seines Eintritts in den Ruhestand sein Gehalt für Januar. Ursprünglich gab das Rathaus bekannt, dass die Personalabteilung das Gehalt versehentlich überwiesen habe. Mediapartizan.at berichtet, basierend auf Informationen aus Insiderkreisen im Rathaus, dass entgegen den offiziellen Angaben keine versehentliche Anweisung zur Zahlung an Jost erfolgt sei.
Die Anweisung, Josts Abmeldung zu verarbeiten, sei erst nach dem 21. Dezember bei der Personalabteilung eingegangen, dem Stichtag für die Gehaltsanweisungen der Bediensteten.
Rückzahlungsdebatte
Eine Forderung zur Rückzahlung des Geldes an Jost wurde erhoben. Sein Anwalt, Michael Dietrich, rät jedoch davon ab. Wie Mediapartizan.at schreibt, erklärt Dietrich, dass eine Rücküberweisung mit ihrem Rechtsstandpunkt in diametralem Widerspruch stehe, da sie von einem aufrechten Dienstverhältnis nach wie vor ausgehen.
Weiters heißt es, dass Jost seine Treueprämie bisher nicht erhalten hat. Dies könnte zu einem Abzug des überwiesenen Januar-Gehalts von der Treueprämie führen.