Bettina Irrasch ist seit fünf Jahren Pflegeanwältin des Landes Kärnten. LH Kaiser zeigt sich erfreut über ihre Wiederbestellung, die in der Regierungssitzung beschlossen werden soll.
Bettina Irrasch ist seit fünf Jahren als Pflegeanwältin von Kärnten tätig. In der nächsten Sitzung der Regierung soll ihre Funktion um eine weitere Periode verlängert werden. „Bettina Irrasch hat schon bei ihrer Bestellung im Jahr 2019 betont, den Menschen in den Mittelpunkt ihres Handelns stellen zu wollen. Das hat sie auch mit großem Know-how und Engagement unter Beweis gestellt. Wir freuen uns, dass sie sich für diese Funktion ein weiteres Mal zur Verfügung stellt“, so Landeshauptmann Peter Kaiser.
Was macht die Pflegeanwaltschaft?
Die Pflegeanwaltschaft bearbeitet Beschwerden von hilfs- und pflegebedürftigen Personen und deren Angehörigen oder gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern. Sie zielt auf die bestmögliche Umsetzung der definierten Ziele ab. Darüber hinaus werden Sprechstunden außerhalb der Büros und Stammtische organisiert.
Unabhängig, weisungsfrei und transparent
Die Anwaltschaften in Kärnten sind unabhängig, weisungsfrei und transparent.
Um diese Merkmale und die Bedeutung dieser Ombudsstellen noch deutlicher hervorzuheben, haben wir sie mit 1. Juli 2023 der Abteilung 1 – Landesamtsdirektion zugeteilt.
Landeshauptmann Peter Kaiser
Ein neues Kärntner Anwaltenschaft-Gesetz soll den juristischen Rahmen präzisieren und die Anwaltschaften nachhaltig stärken. Die Arbeiten an diesem Gesetz sind im Gange.