Der Wolfsabschuss im Lavanttal wurde durchgeführt, nachdem sich der Risikowolf in unmittelbarer Nähe zu einem Siedlungsgebiet befunden hatte. Der Abschuss ist der neunte Fall gemäß der Kärntner Wolfsverordnung.
Seit etwa einer Woche waren zwei Wölfe, die gemäß der Wolfsverordnung als Risikowölfe eingestuft wurden, in mehreren Jagdgebieten des Bezirks Wolfsberg zum Abschuss freigegeben. Die Kärntner Landesregierung hat jetzt bestätigt, dass am Abend des 21. Februars 2024 eine der verordnungskonformen Entnahmen stattgefunden hat.
Abschuss in unmittelbarer Nähe zum Siedlungsgebiet
Das Tier, welches vom Land Kärnten als Risikowolf eingestuft wurde, hatte sich trotz mehrfacher Vergrämungsversuche erneut in einem bewohnten Gebiet gezeigt. Der Abschuss erfolgte in unmittelbarer Nähe zu einem Siedlungsgebiet, wobei der vorgeschriebene Mindestabstand von 10 km zum Ort der letzten Vergrämung eingehalten wurde.
Meldung erfolgte innerhalb vorgesehener Frist
Die entsprechende Meldung an das Land Kärnten wurde innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist abgegeben. Die Überprüfung und die Probenentnahme durch den Wolfsbeauftragten des Landes sind bereits abgeschlossen. Die Genehmigung für die Entnahme eines Wolfes in den betroffenen Jagdgebieten wäre noch bis zum 18. März 2024 gültig gewesen, ist nun aber mit dem erfolgten Abschuss hinfällig geworden.
Eine zweite Entnahmefreigabe, die ebenfalls Jagdgebiete im Bezirk Wolfsberg und darüber hinaus umfasst, bleibt weiterhin bestehen.