Der Bund hat 2022 das „Entgeltfortzahlungszweckzuschussgesetz“ beschlossen. Dahinter verbirgt sich die Pflegeprämie, die sich bei einer Vollzeitbeschäftigung auf 2.460 € brutto für das Jahr 2024 beläuft.
Um den Pflegeberuf zu stärken und aufzuwerten, hat der Bund im Jahr 2022 das „Entgeltfortzahlungszweckzuschussgesetz“ eingeführt. Dieses Gesetz sieht eine Pflegeprämie für alle im Pflegesektor beschäftigten Personen vor, erläutert Gesundheitsreferentin Beate Prettner.
2.460 Euro brutto bei einer Vollzeitbeschäftigung
In den Jahren 2022 und 2023 sind die Bundesländer für den Bund in Vorleistung getreten, doch ab dem aktuellen Jahr werden die Kosten aus dem Pflegefonds gedeckt, so Prettner weiter nach der jüngsten Regierungssitzung. Die Sonderzahlung, die sich im Jahr 2024 auf 2.460 Euro brutto bei Vollzeitbeschäftigung beläuft, wird in monatlichen Beträgen ausgezahlt. Auch Teilzeitbeschäftigte erhalten die Prämie, allerdings in aliquoter Höhe.
In Kärnten erhalten diese Prämie 11.203 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Davon sind 4.703 in unseren Krankenanstalten beschäftigt, 3.044 in Pflegeeinrichtungen, 1.374 bei Mobilen Diensten, 1.839 in Behinderteneinrichtungen und 243 in Kureinrichtungen.
Gesundheitsreferentin Beate Prettner
Die Mehrkosten belaufen sich insgesamt auf 21,6 Millionen Euro.