Die Marktgemeinde Seeboden am Millstätter See informierte über die geltenden Feuerwerksregelungen im Hinblick auf den nahenden Jahreswechsel.
Wie sieht es heuer mit den Feuerwerksregeln in der Marktgemeinde Seeboden am Millstätter See aus?
Diese Frage stellen sich wohl viele mit Blick auf Silvester. Auf Nachfrage wurde uns mitgeteilt, dass es zum Abfeuern eines Feuerwerks der Kategorie F2 grundsätzlich einer Verordnung des Bürgermeisters der Marktgemeinde Seeboden am Millstätter See bedarf. Diese Verordnung muss einen ganz speziell definierten örtlichen Bereich für einen genau festgelegten Zeitraum vom Verbot der Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 ausnehmen.
Hierfür ist ein schriftliches Ansuchen erforderlich (eine E-Mail genügt).
Die örtlichen Gegebenheiten sind im Vorfeld abzuklären und auf eventuelle Sicherheitsrisiken hin zu überprüfen, was so viel bedeutet wie beispielsweise, dass ein Abfeuern im Wohngebiet nicht erlaubt ist.
Marktgemeinde Seeboden am Millstätter See
Feuerwerke der Kategorie F3 und F4
Feuerwerke der Kategorien F3 und F4 sind hingegen bei der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau zu genehmigen.