Die Bezirkshauptmannschaft informierte uns über die geltenden Regelungen für Feuerwerke zu Silvester im Bezirk Spittal an der Drau.
Mit dem nahenden Jahreswechsel stellt sich die Frage, welche Feuerwerksbestimmungen im Bezirk Spittal an der Drau gelten. Die Bezirkshauptmannschaft gab uns Auskunft darüber.
Feuerwerkskörper der Kategorie F2 im Ortsgebiet verboten
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist im Ortsgebiet grundsätzlich nicht erlaubt.
Die Bürgermeister der Gemeinden können jedoch durch eine Verordnung bestimmte Teile des Ortsgebietes von diesem grundsätzlichen Verbot ausnehmen.
Großfeuerwerke nur mit Genehmigung
Für Großfeuerwerke der Kategorien F3 und F4 ist eine Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich. Laut Angaben der Bezirkshauptmannschaft wurden im Bezirk Spittal an der Drau rund um Silvester zwölf Bewilligungen für Großfeuerwerke erteilt.