Die Qualifizierungsförderung des Landes Kärnten setzt auf neue Schwerpunkte. Erhöhte Fördersätze gelten für Jugendliche, junge Erwachsene, Wiedereinsteigende und Personen über 50.
Mit geänderten Schwerpunkten und angepassten Fördersätzen geht die Kärntner Qualifizierungsförderung ins neue Jahr.
Mit der Förderung der beruflichen Weiterbildung unterstützen wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich höher qualifizieren möchten, um damit ihre Jobs abzusichern oder bessere Aufstiegschancen zu erhalten. Wir haben dabei immer die aktuellen Herausforderungen am Arbeitsmarkt im Blick und passen die Förderungen dahingehend an.
Arbeitsmarktreferentin LHStv.in Gaby Schaunig
Neuer Förderungsschwerpunkt
„Wir haben uns entschlossen, eine Reihe von Maßnahmen umzusetzen, die sicherstellen, dass unsere Fördermittel sehr zielgerichtet sowohl den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, als auch dem Arbeitsmarkt zugutekommen“, erklärte Schaunig. Ein neuer Schwerpunkt der Förderung liegt daher auf den Bereichen Elementarbildung und Pflege. Weitere förderungsfähige Bereiche umfassen unter anderem Digitalisierung, Informatik, Elektrotechnik, Hoch-/Tiefbau, Werkmeisterschulen sowie Vorbereitungskurse für die Berufsreifeprüfung, die Meisterprüfung und Befähigungsprüfungen.
Wie hoch sind die Fördersätze?
Die Fördersätze liegen zwischen 25 und 50 Prozent. Eine erhöhte Förderung von bis zu 75 Prozent der Kurskosten (maximal jedoch 2500 Euro) erhalten Personengruppen, die es am Arbeitsmarkt schwerer haben: Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre, Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger nach der Elternkarenz sowie Personen über 50 Jahre. Auch die Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die während der gesamten Maßnahme in Bildungskarenz sind, wird zu 75 Prozent gefördert.
Was wir aber – einer Empfehlung des Rechnungshofs folgend – nicht mehr fördern, ist die Verlängerung der Elternkarenz mittels Bildungskarenz. Die diesbezüglichen Modelle sind wenig zielführend. Zwischen Eltern- und Bildungskarenz müssen daher für die Inanspruchnahme einer Landesförderung mindestens 18 Monate liegen.
Schaunig
Förderung von Prüfungskosten wird gestrichen
Ebenfalls entfällt die Förderung von Prüfungskosten sowie von Bildungs-Abonnement-Modellen, bei denen in den meisten Förderfällen kein Zusammenhang zwischen der Bildungsmaßnahme und der beruflichen Tätigkeit nachweisbar ist.
Unser Ziel ist es, Menschen in Kärnten dabei zu unterstützen, ihre Fähigkeiten weiterzuentwickeln, um neuen Herausforderungen im Berufsleben gerecht zu werden. Berufliche Weiterbildung spielt dabei eine ganz wesentliche Rolle.
Arbeitsmarktreferentin Schaunig