Am Sonntag, 12. Jänner 2025, wurde eine Volksbefragung zum Thema Windkraftanlagen durchgeführt. LHStv. Gruber bezifferte die Gesamtkosten für die öffentliche Hand mit rund 1,2 Millionen Euro.
Das knappe Ergebnis der Volksbefragung zum Verbot von Windkraftanlagen – 76.527 Ja-Stimmen (51,55 %) und 71.935 Nein-Stimmen (48,45 %) – wurde in der Regierungssitzung am 14. Jänner 2025 thematisiert. Laut LHStv. Martin Gruber sollen die Landtagsparteien und Sozialpartner zu einem möglichst zeitnahen Gesprächstermin eingeladen werden, um gemeinsam an einer Lösung zu arbeiten.
Für Schaunig ist das Ergebnis der Volksbefragung trotz der knappen Entscheidung zu berücksichtigen. Sie plädierte jedoch für einen Interessenausgleich, eine Versachlichung der Diskussion und ein Herangehen auf Basis von Fakten.
Es geht darum, den Naturschutz abzusichern und gleichzeitig einen notwendigen Energiemix zu gewährleisten.
LHStv.in Schaunig
Kosten der Volksbefragung
„Dafür sollten sich alle an einen Tisch setzen und einen Beitrag leisten“, heißt es. Weiters sprach Schaunig auch die Kosten der Volksbefragung für die öffentliche Hand an: „Heute wurde auf Basis von 641.000 Euro plus 100.000 Euro an Papierkosten der Kostenersatz an die Gemeinden beschlossen.“
Ja, es waren nicht unrelevante Kosten, aber das Recht auf eine Volksbefragung ist in unserer liberalen Demokratie hoch einzuschätzen und daher auch zu gewährleisten.
LHStv.in Schaunig
LHStv. Gruber bezifferte die Gesamtkosten für die öffentliche Hand mit rund 1,2 Millionen Euro. Er betonte seine Wertschätzung für die Instrumente der direkten Demokratie, äußerte jedoch auch seine Ernüchterung darüber, dass eine derart hohe Summe aufgewendet werden musste, ohne ein eindeutiges Stimmungsbild zu erhalten.
Diese Pattsituation ergibt nur einen politischen Auftrag: beide Seiten ernst zu nehmen.
LHStv. Gruber
Überparteiliche Gespräche
In überparteilichen Gesprächen solle eine Versachlichung der Situation erreicht werden. In den vergangenen Wochen und Monaten seien zum Thema viele Fake News verbreitet und Verunsicherungen geschürt worden.
Alle tragen jetzt die Verantwortung, eine Lösung im Rahmen der Rechtsordnung zu erzielen, die beide Seiten berücksichtigt und Versorgungssicherheit gewährleistet.
LHStv. Gruber