Die Stadt Spittal weist auf die Pflicht hin, Hecken, Bäume und Sträucher, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, zurückzuschneiden. Für Unfälle durch mangelnden Rückschnitt haften Eigentümer.
Gemäß § 91 Straßenverkehrsordnung besteht für Grundstückseigentümer die Verpflichtung, Bäume, Sträucher, Hecken und Ähnliches so zurückzuschneiden, dass die Verkehrssicherheit gegeben bleibt. Besonders wichtig ist dabei eine klare Sicht auf den Verlauf der Straße. „Für sämtliche Unfälle, die sich aufgrund eines mangelnden Pflanzenrückschnitts ereignen, haften die Eigentümer“, weist die Stadt Spittal an der Drau darauf hin.
Ein Abtransport des Strauchschnitts durch den Wirtschaftshof wird gegen Entgelt angeboten. Alternativ ist eine kostenlose Entsorgung beim Abfallwirtschaftsverband in Schüttbach möglich (Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr).
