Kärnten hat die Aufwandsentschädigung für Medizinstudierende während des Klinisch-Praktischen Jahres um fast 40 Prozent auf 900 Euro erhöht. Die Erhöhung soll helfen, künftige Ärzte anzuwerben und den Standort Kärnten konkurrenzfähig zu halten.
Im 11. Semester ihres Studiums müssen Medizinstudierende das sogenannte Klinisch-Praktische Jahr (KPJ) absolvieren. Dabei sind sie als lernende Teammitglieder in den verschiedensten Abteilungen der Lehrkrankenhäuser tätig. Es handelt sich um eine praktische Ausbildung von 48 Wochen, erklärt Gesundheitsreferentin LHStv.in Beate Prettner.
Kärnten erhöht Aufwandsentschädigung
Im Jahr 2022 wurden in den Kärntner Fondskrankenanstalten mehr als 300 Nachwuchs-Medizinerinnen und -Mediziner zugeteilt und ausgebildet. Bis dato haben die Studierenden während dieser Ausbildungszeit 650 Euro pro Monat als Aufwandsentschädigung erhalten. Ein Betrag, der in ganz Österreich in etwa gleich war.
Meilenstein für Ärzte-Nachwuchs
Nun geht Kärnten einen großen Schritt weiter: „Nach der Steiermark sind wir das zweite Bundesland, das das Honorar deutlich erhöht. Und zwar um fast 40 Prozent auf 900 Euro“, teilt die Gesundheitsreferentin mit. „Diese Praktikumszeit ist ein wichtiger Meilenstein für unseren Ärztinnen- und Ärzte-Nachwuchs. Und zudem eine gute Chance für die Krankenanstalten, künftige Ärztinnen und Ärzte anzuwerben“, ist Prettner überzeugt. Die Anhebung der Aufwandsentschädigung sollte dazu etwas beitragen.
Die Anhebung der Aufwandsentschädigung für Studentinnen und Studenten des Klinisch-Praktischen Jahres auf den Betrag von 900 Euro pro Monat ist ein absolut notwendiger Schritt in die richtige Richtung. In den letzten Jahren wurden die KPJ-Studierenden umfassend in den klinischen und allgemeinmedizinischen Alltag integriert, wodurch sie sowohl im Krankenhaus als auch in Ordinationen wichtige Aufgaben leisten. Als Interessenvertretung der Ärztinnen und Ärzte sieht man es auch als eine wesentliche Aufgabe, uns für eine zufriedenstellende Honorierung der angehenden Kolleginnen und Kollegen in unserem Bundesland einzusetzen.
Markus Opriessnig, Präsident der Ärztekammer Kärnten
Standortwahl für die postgraduelle Ausbildung
Für viele Studentinnen und Studenten stellt das Klinisch-Praktische Jahr eines der Hauptkriterien in der Entscheidung, an welchem Standort die postgraduelle Ausbildung zur Ärztin oder Arzt für Allgemeinmedizin oder zur Fachärztin bzw. Facharzt absolviert werden soll, dar. Die Erhöhung der Aufwandsentschädigung ist sehr erfreulich und zu begrüßen. Der Standort Kärnten wird damit weiterhin gegenüber anderen Bundesländern konkurrenzfähig bleiben, freut sich auch Christopher Lobenwein, Referent für Turnus, Ärzteausbildung und Lehrpraxis der Ärztekammer für Kärnten.