Vision Österreich erhebt Vorwürfe gegen Ausgrenzung im Wahlkampf. Wahlanfechtung nach Kärntner Landtagswahl.
Aktueller Meldung zufolge hat die Vision Österreich (VÖ) Partei eine Wahlanfechtung eingereicht, in der sie sich während des Wahlkampfs zur Kärntner Landtagswahl als „gezielt ausgegrenzt, abgewertet und diffamiert“ empfindet. Die Landeswahlbehörde wurde bereits darüber in Kenntnis gesetzt.
Rechtsmittel gegen Ausgrenzung
Die VÖ-Führung hat nach eingehenden Beratungen beschlossen, juristische Maßnahmen gegen die vermeintliche Ausgrenzung im Wahlkampf zu ergreifen. Der VfGH erhielt am 5. April eine Wahlanfechtung. Die Landeswahlbehörde wurde gebeten, alle Wahlakten innerhalb von sechs Wochen zu übermitteln.
VÖ kritisiert Medienunternehmen
In der 36-seitigen Wahlanfechtung werden diverse Verfehlungen und Verstöße von Medienunternehmen, insbesondere des ORF, aus Sicht der Vision Österreich detailliert aufgelistet. Die Partei wirft dem ORF vor, gegen den Grundsatz der freien Wahl und den Gleichheitsgrundsatz verstoßen zu haben.
Vorwürfe gegen SPÖ Kärnten
Weitere Kritikpunkte betreffen unter anderem unzulässige Parteiwerbung seitens der SPÖ Kärnten und falsche Bezeichnungen von Parteien auf dem amtlichen Stimmzettel. Laut Todor-Kostic ist dies bei SPÖ, ÖVP und Team Kärnten der Fall. Des Weiteren wird auch die Bezeichnung „Neos – für Freiheit, Fortschritt und Gerechtigkeit“ als frei gewählte Fantasiebezeichnung kritisiert.
Todor-Kostic weist den Vorwurf, ein schlechter Verlierer zu sein, zurück und erklärt, dass es um die Interessen der eigenen Wähler und Unterstützer gehe. Er verweist auf das Parteiprogramm der VÖ und die Unabhängigkeit der Mitglieder, die es ermöglicht, solche Missstände „selbstbewusst und offensiv“ anzusprechen.