Mit neuem Geschäftsanteil von 11,65 % fordert stellvertretender Bürgermeister Generalversammlung zur Suche nach neuer Führungskraft.
Mit der Kapitalerhöhung und dem sich daraus ergebenden Geschäftsanteil von 11,65 %, hat die Landeshauptstadt nunmehr die Befugnis, eine Generalversammlung zu veranlassen. Der hauptsächliche Fokus soll auf der Ernennung einer neuen Führungskraft liegen.
Jetzt soll der nächste Schritt erfolgen
In der vergangenen Woche hat Beteiligungsreferent Vizebürgermeister Mag. Philipp Liesnig einen 10-Punkte-Plan zur dauerhaften Absicherung des Flughafens vorgelegt. Nach der erfolgreichen Umsetzung der Kapitalerhöhung in der letzten Gemeinderatssitzung soll jetzt der nächste Schritt erfolgen.
Der Stadt steht nun das Recht zu, eine Generalversammlung zu verlangen. Davon mache ich in meiner Verantwortung als Beteiligungsreferent Gebrauch.
Beteiligungsreferent Vizebürgermeister Mag. Philipp Liesnig
Unverzügliche Gehaltszahlung an Flughafenmitarbeiter
Durch die Eintragung der Kapitalerhöhung besitzt die Landeshauptstadt nun einen Geschäftsanteil von 11,65 %. Gemäß § 37 GmbH G hat sie somit das Recht, die Einberufung einer Generalversammlung zu fordern. Der Hauptpunkt der Versammlung soll die Suche nach einer neuen Geschäftsführung sein, welche gemäß den gesetzlichen Bestimmungen öffentlich ausgeschrieben und durch ein Objektivierungsverfahren bestimmt wird. Ebenso fordert Liesnig, dass die Geschäftsführung unverzüglich die Gehaltszahlungen an die Flughafenmitarbeiter veranlasst.