Netflix hat kürzlich bekannt gegeben, dass das Teilen von Konten keine negativen Folgen hat.
Netflix gibt Entwarnung für Hauptkonto-Inhaber:innen, die ihr Abonnement mit Personen außerhalb ihres Haushalts teilen. Nach Angaben des Unternehmens führt diese Praxis zu keiner Kündigung oder sonstigen negativen Folgen.
Was ist ein „Netflix-Haushalt“?
Ein „Netflix-Haushalt“ bezeichnet die Geräte, die über eine einzige IP-Adresse auf das Netflix-Konto zugreifen. Hauptkonto-Inhaber:innen sind in der Lage, ihren Haushalt über verschiedene Plattformen festzulegen – von Apps bis hin zu Smart-TVs und externen Streaminggeräten. Wenn dies nicht erfolgt, identifiziert Netflix den Haushalt eigenständig auf Grundlage der genutzten Geräte und deren IP-Adressen.
Neue Maßnahmen zum Schutz vor Account-Sharing
Eine Person, die aus einem anderen Haushalt auf das Konto zugreift, trifft auf neue Maßnahmen gegen Account-Sharing. In solchen Fällen erscheint eine Meldung in der App, die angibt, dass Streaming nicht möglich ist.
Alternativ kann die betroffene Person ein eigenes Konto einrichten oder ein zusätzliches Unterkonto für das geteilte Abonnement zum Preis von 4,99 Euro pro Monat anlegen. Netflix versichert jedoch, dass niemand ohne vorherige Benachrichtigung gesperrt wird.
Netflix auf Reisen
Netflix erlaubt es, dass alle Geräte im Haushalt – die denselben Internetzugang nutzen – als Teil des Netflix-Haushalts angesehen werden. Wenn Sie unterwegs sind, können Sie sich mit Ihrem Konto an einem Smart-TV im Urlaubsort anmelden oder Ihr mobiles Gerät verwenden. Netflix betont, dass in solchen Situationen „keine Komforteinschränkungen“ auftreten werden.
Netflix-Vorschrift umgehen
Obwohl Netflix eine Preisänderung vornehmen und das Teilen von Konten kostenpflichtig machen wird, gibt es einen Weg, diese Vorschrift zu umgehen.