Heute, am 4. Oktober 2022, ist der Welttierschutztag. Wir informieren Sie, was Sie beachten müssen, wenn Sie Ihr Haustier mit ins Büro nehmen. Tiere werden vom Gesetzgeber als eine Sache betrachtet!
Sind vom Arbeitgeber aus, Haustiere im Büro erlaubt, ist der Besitzer für diese verantwortlich und muss sich selbst um die Pflege kümmern. Wenn zum Beispiel ein Hund einen Menschen beißt, haftet der Tierhalter für den Schaden, es sei denn, er kann nachweisen, dass er ordnungsgemäß beaufsichtigt wurde. Das Haustier muss im Allgemeinen so Beaufsichtigung werden, dass keine Gefahr ausgeht. Für finanzielle Schäden ist eine Hundehaftpflichtversicherung ein Muss. Bei Nichteinhaltung drohen verwaltungs- und strafrechtliche Folgen.
Achtung! Katze ist regelmäßig im Freien?
Ist die Katze regelmäßig im Freien, so muss diese kastriert werden. Dies gilt auch für Hofkatzen. Lediglich Zuchtkatzen müssen nicht kastriert werden. Zuchtkatzen müssen jedoch durch einen nummerierten, elektronisch lesbaren Mikrochip gekennzeichnet sein.
Tiere vererben?
Ja, der Gesetzgeber betrachtet Tiere als Gegenstände, weshalb Haustiere auch vererbt werden können. Tiere können jedoch nichts erben. Enthält das Testament keine konkreten Bestimmungen darüber, wer das Tier erhält, fällt es in den Nachlass.