Haushalte, die bereits den Kärnten Bonus 2022 oder eine soziale Förderung bekommen haben, haben die erste Tranche von 100 Euro erhalten, weitere Tranchen von 300, 100 und 100 Euro werden im Februar, März und April überwiesen. Alle anderen, die unter die Einkommensgrenzen fallen, können ab heute einen Antrag stellen.
Bereits über 26.000 Haushalte haben die erste Tranche des Bonus in Höhe von 100 Euro erhalten. Im Februar wird diesen Haushalten eine zweite Tranche von 300 Euro überwiesen, gefolgt von Tranchen drei und vier im März und April mit jeweils 100 Euro.
Antrag online oder bei Gemeindeamt stellen
Die Haushalte, die den Bonus bereits erhalten haben, sind jene, die den Kärnten Bonus 2022 oder im Vorjahr eine soziale Förderung erhalten haben. Alle anderen, die unter die Einkommensgrenzen fallen, können ab dem 31. Januar 2023 einen Antrag stellen. Dies kann entweder online (unter https://www.ktn.gv.at/service/kaerntenbonus) oder bei einem Gemeindeamt erfolgen.
42 Millionen Euro stehen zur Verfügung
LH Peter Kaiser und Sozialreferentin Beate Prettner betonen, dass die Einkommensgrenzen großzügig bemessen sind und dass das Ziel ist, nicht nur die einkommensschwächsten Haushalte zu fördern, sondern auch dem Mittelstand in Zeiten von Inflation zu helfen. Insgesamt stehen 42 Millionen Euro für den Kärnten Bonus Plus 2023 zur Verfügung, und rund 70.000 Haushalte, also jeder dritte in Kärnten, werden vom Bonus profitieren.
Das sind die Einkommensgrenzen
Die Einkommensgrenzen sind (netto, ohne Sonderzahlungen, ohne Zahlungen wie Alimente, Pflegegeld, Kinderbeihilfe, Wohnbeihilfe etc.): Alleinstehende: 1.600 Euro; Haushalte mit zwei volljährigen Personen: 2.400 Euro; Zuschlag für jede weitere Person (Kind oder Erwachsener): 400 Euro; bei Alleinerziehenden Zuschlag für jede weitere minderjährige Person: 700 Euro (statt 400).
„Das bedeutet, dass eine alleinerziehende Person mit zwei Kindern über ein monatliches Nettoeinkommen von 3000 Euro verfügen darf“, so Prettner (1.600 Euro + 700 Euro + 700 Euro = 3.000 Euro). Bei einem (Ehe)Paar mit zwei Kindern sind es 3200 Euro (2.400 Euro + 400 Euro + 400 Euro).
Die Antragsfrist endet am 30. April 2023.