Der wohl größte Reformschritt, der nun die Elementarpädagogik in Kärnten auf neue Beine stellt, ist die Novelle des Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes.
Bildungsreferent LH Peter Kaiser hat heute, Dienstag, in der Sitzung der Landesregierung den Antrag für die entsprechende Gesetzesnovelle eingebracht und mit dem Beschluss erfolgt nun die Weiterleitung an den Landtag, wo die Behandlung für den 4. Februar vorgesehen ist.
Wir setzen damit nicht nur einen der größten Reformschritte und stellen die Elementarpädagogik in mehrerer Hinsicht auf neue Beine, sondern wir schaffen gleich drei Gewinner: die Kids, die Eltern und Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher sowie das gesamte Personal in der Elementarpädagogik.
LH Peter Kaiser
„Denn wir sorgen mit dem Kinderstipendium den kostenlosen Zugang zur Bildung und Betreuung ab Kleinkindbeinen an, reduzieren die Gruppengrößen, damit auf die einzelnen Kinder noch besser eingegangen werden kann, verringern die Bürokratie, regeln die Mitwirkung der Eltern, schaffen neue Förderungen für die Erhalter und vor allem verändern wir den Personalschlüssel zugunsten der Kinder und erhöhen die Gehälter“, so LH Peter Kaiser.
Reihe von Verhandlungsrunden
Dieser Gesetzesnovelle seien laut Kaiser eine Reihe von Verhandlungsrunden vorausgegangen, die alle betroffenen Ebenen einbezogen haben. „Gemeinden und Städte als Erhalter, Elementarpädagoginnen und –Pädagogen, Politiker, Landtag, Vertreterinnen und Vertreter von Betreuungseinrichtungen und viele mehr. Wir haben auf breiter Ebene diskutiert, daher auch länger gebraucht, aber die Novelle muss nachhaltig sein, muss alle Seiten berücksichtigen, damit sie auch in der Umsetzung im Sinne der Kinder und damit im Sinne der Zukunft dieses Landes erfolgreich ist“, so Kaiser.
So seien auch im Zuge des Begutachtungsverfahrens sämtliche Stellungnahmen und Einwände berücksichtigt und zahlreiche weitere Verbesserungen eingearbeitet worden.
Kinderstipendium
Damit sei das Ziel, Kärnten zur kinderfreundlichsten Region, wieder deutlich näher gerückt.
Wir haben uns schon im Regierungsprogramm dazu bekannt, die dafür notwendigen Maßnahmen festgeschrieben und nun daran gearbeitet, sie in Umsetzung zu bringen. Wir schaffen mit dem Kinderstipendium, bei dem das Land 100 % der durchschnittlichen Betreuungskosten übernimmt, und in weiterer Folge mit dem neuen Gesetz die tatsächliche Elternbeitragsfreiheit, dass Kinderbildung- und Betreuung keine Frage der sozialen Verhältnisse einer Familie ist.
LH Peter Kaiser
Zugang zu frühestmöglicher Bildung
„Wir erreichen, dass Kinder flächendeckenden Zugang zu frühestmöglicher Bildung haben, wir attraktivieren den Job der Elementarpädagogen, wir heben die Wertschätzung in der Gesellschaft, wir erleichtern die Vereinbarung von Beruf und Familie, wir machen die Wichtigkeit der Bildung deutlich und wir verbessern einen grundlegenden Standortfaktor, die Bildung und Betreuung“, erläutert Kaiser.
Mit dem Beschluss der jetzt vorgelegten Gesetzesnovelle, der im Landtag erfolgen muss, wäre das Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz ab dem Kindergartenjahr 23/24 gültig.