Mit dem „Entgelterhöhungszweckzuschussgesetz“ erhalten Pflege- und Betreuungspersonal sowie Angehörige der Sozialbetreuungsberufe in Kärnten ab 2023 monatlich 135 – 142 Euro brutto mehr Gehalt.
Im Rahmen des „Entgelterhöhungszweckzuschussgesetz“hat der Bund beschlossen, das Pflege- und Betreuungspersonal sowie Angehörige der Sozialbetreuungsberufe zu entlasten. Im Vorjahr wurden dafür bereits 2.000 Euro brutto/brutto pro Person als Einmalbetrag im Dezember ausbezahlt.
Für das heurige Jahr wurden österreichweit einige Änderungen beschlossen.
Gesundheitsreferentin Beate Prettner nach der heutigen Regierungssitzung.
Jahresbetrag erhöht sich von 2.000 auf 2.460 Euro
So erhöht sich der Jahresbetrag von 2.000 auf 2.460 Euro brutto/brutto und die Auszahlung erfolgt nun in monatlichen Teilbeträgen mit den laufenden Gehaltszahlungen. Je nach Höhe der Dienstgeberabgaben ergibt sich dadurch ein Plus zwischen 135 Euro und 142 Euro brutto, 14 Mal im Jahr. In Kärnten sind rund 8.780 Vollzeitkräfte davon betroffen, was für das Land in diesem Jahr eine Gesamtsumme von 21,16 Millionen Euro bedeutet. Wie im Vorjahr geht auch 2023 Kärnten für den Bund in Vorleistung.
Bund stellt insgesamt 570 Millionen Euro zur Verfügung
Der Bund stellt für das „Entgelterhöhungszweckzuschussgesetz“ insgesamt 570 Millionen Euro für die Jahre 2022 und 2023 zur Verfügung. Damit erhalten Pflege- und Betreuungspersonal sowie Angehörige der Sozialbetreuungsberufe in Kärnten eine dringend benötigte Gehaltserhöhung, um ihre wichtige Arbeit fortzuführen.