Die Kärntner Landesregierung ändert die Richtlinien zur Motorbootabgabe, um freie Seezugänge und ökologische Maßnahmen zu fördern.
Das im letzten Jahr von 11.700 wahlberechtigten Bürgern unterstützte „Kärntner Seenvolksbegehren“ hat zu einem Landtagsbeschluss beigetragen, der den Schutz öffentlicher Seegrundstücke weiter festigt. In diesem Zusammenhang wird die Kärntner Landesregierung am kommenden Dienstag einen Beschluss verabschieden, der die Erträge aus der Motorbootabgabe der Schaffung und Erhaltung freier Seezugänge widmet. Eine entsprechende Anpassung der Richtlinien wird hierzu vorgenommen, wie Landeshauptmann Peter Kaiser am Freitag mitteilte.
Lebensqualität und Naturschutz
Kärnten zeichnet sich durch eine hohe Lebensqualität aus, die in einer EU-weiten Umfrage sogar als Spitzenreiter hervorging. „Dazu tragen insbesondere auch die schöne Landschaft und intakte Natur bei“, so Kaiser. Daher sei es wichtig, die Kärntner Seen – eines der Aushängeschilder der Region – bestmöglich und nachhaltig zu schützen, sowie den freien Zugang zu ihnen zu erhalten. „Mit der kärntenweiten Initiative der ‚freien Seezugänge‘ für den schnellen Sprung ins kühle Nass sind wir diesbezüglich schon einen wichtigen Schritt vorangegangen“, betont der Landeshauptmann.
Weitere Informationen dazu sind unter www.ktn.gv.at/freierseezugang zu finden.
Richtlinienänderung und ökologische Maßnahmen
Laut Kaiser werden die angepassten Richtlinien zur Nutzung und Verwendung der Erträge aus der Motorbootabgabe vorschreiben, dass die Abgabenerträge für den Erwerb und die Bewirtschaftung von Seeufergrundstücken im vorwiegend öffentlichen Interesse eingesetzt werden sollen.
Dabei stehen insbesondere die Schaffung und Aufrechterhaltung von freien Seezugängen sowie Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit unserer Seen und Gewässer im Fokus.
Landeshauptmann Kaiser
Die „Seeuferkommission“, bestehend aus Experten verschiedener Landesabteilungen, wird dem Regierungskollegium Vorschläge und Empfehlungen zur jährlichen Verwendung der Abgabenerträge unterbreiten.