Mindestpensionist:innen erhielten im März nicht den vollen Pensionsbonus, doch nun wird die Differenz von € 333 nachträglich ausgezahlt.
Die Pensionen erfahren eine Erhöhung um 5,8 Prozent. Personen, die zusätzlich zur Rente eine Ausgleichszulage als spezielle Unterstützung beziehen, erhalten eine ergänzende Zahlung. Es wurde festgestellt, dass Mindestpensionisten im März nicht den vollen Pensionsbonus in Höhe von € 1.110 erhalten haben. Anstelle des Mindestrentenbetrags diente der individuelle Rentenbetrag als Grundlage für die Berechnung. In einer aktuellen Entscheidung wurde beschlossen, dass den betroffenen Personen die Differenz von € 333 nachträglich ausgezahlt wird.