Erfassung von Verbrauchsdaten ab 20. Mai 2023 bei Pickerl-Überprüfung. Daten werden zur transparenten Kontrolle an BMK und Umweltagentur übermittelt.
Ab dem 20. Mai 2023 tritt eine zusätzliche Anforderung in die Pickerl-Überprüfung ein: Die § 57a-Begutachtung beinhaltet nun eine Erfassung der Verbrauchsdaten aus dem tatsächlichen Fahrbetrieb. Die Änderung betrifft Diesel-, Benzin-, Hybrid- und Plug-In-Hybrid-PKW sowie Leicht-Lkw, die erstmalig ab dem 1. Januar 2021 zugelassen wurden.
Die erhobenen Daten fließen in eine zentrale Datenbank des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und werden von dort an die europäische Umweltagentur weitergeleitet. Der Hintergrund dieser neuen Vorschrift ist eine transparente Kontrolle, ob die bei der Fahrzeuggenehmigung gemessenen Verbrauchswerte eingehalten werden.
Möglichkeit der Datenabfuhrverweigerung
Fahrzeughalter, die ihre Verbrauchsdaten nicht preisgeben möchten, haben die Möglichkeit, die Datenauslese abzulehnen. Diese Ablehnung muss vom Fahrzeughalter vor der Inspektion aktiv eingefordert und durch seine Unterschrift auf dem Prüfbericht bestätigt werden.
Eine Verweigerung hat keine Auswirkungen auf die § 57a Begutachtung – man bekommt trotzdem ein Pickerl.
ÖAMTC-Techniker Andrej Prosenc
Bisherige Datenerhebungen zeigen minimale Abweichungen
Im vergangenen Jahr wurden bereits EU-weit Verbrauchsdaten von Vertragswerkstätten erhoben. Laut Angaben des Mobilitätsclubs zeigen die Daten bei Diesel-, Benzin- und Hybridfahrzeugen nur minimale Abweichungen. Diese Unterschiede sind durch diverse Betriebsbedingungen – wie Anhängerbetrieb, Bergfahrten oder die individuelle Fahrweise – begründbar. Die Ergebnisse bei Plug-In-Hybridfahrzeugen lassen darauf schließen, dass diese Fahrzeuge nicht wie vorgesehen regelmäßig an der Steckdose geladen werden.