Aufgrund der anhaltenden Niederschläge sind die behördlichen Auflagen zur Brandvorbeugung im Bezirk Feldkirchen außer Kraft getreten.
Die behördlichen Auflagen zur Vorbeugung von Bränden im Bezirk Feldkirchen sind aufgrund von anhaltenden Niederschlägen außer Kraft gesetzt worden. Die Gefahr von Waldbränden ist in dieser Region infolge der Regenfälle kein Thema mehr.
Aufhebung der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft
Die Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen hatte am 22. März 2023 eine Verordnung erlassen, welche Vorbeugungsmaßnahmen bei besonderer Brandgefahr vorsah – daili.at berichtete. Aufgrund der aktuellen Wetterbedingungen ist diese nun nicht mehr notwendig und wurde daher mit sofortiger Wirkung aufgehoben.