In Österreich wurde die Verlängerung der Strompreisbremse bis Ende 2024 angekündigt. Die Arbeiterkammer fordert, dass diese Maßnahme durch eine Gewinnabschöpfung bei Energieunternehmen gegenfinanziert wird, anstatt durch Steuermittel.
Die Strompreisbremse in Österreich, die ursprünglich Mitte 2024 auslaufen sollte, wird nun bis Ende 2024 verlängert. Die Arbeiterkammer (AK) sieht diese Entscheidung positiv. Sie betont jedoch, dass die Gegenfinanzierung weiterhin über die Gewinnabschöpfung bei Energieunternehmen erfolgen soll und nicht durch Steuermittel.
Forderung der AK: Gewinnabschöpfung beibehalten
Die AK fordert, dass die Maßnahme zur Gewinnabschöpfung parallel zur Strompreisbremse ebenfalls bis Ende 2024 verlängert wird, da sie sonst Ende des Jahres auslaufen würde. Auf EU-Ebene wurde bereits die Möglichkeit für eine solche Verlängerung für die Mitgliedstaaten geschaffen.
Einschränkungen für Energielieferanten
Während des Geltungszeitraums der Strompreisbremse sollen Energielieferanten ihre Strompreise nur dann erhöhen dürfen, wenn sie die wirtschaftliche Notwendigkeit dafür nachweisen können (Beweislastumkehr). Das soll verhindern, dass die staatliche Förderung zu übermäßigen Preiserhöhungen führt.
Fehlende Maßnahmen für Wärmekosten
Die AK weist auch darauf hin, dass trotz der positiven Entwicklung bei der Strompreisbremse eine analoge Regelung für Wärmekosten – wie Gas-, Fern- und Nahwärme oder Pellets – fehlt. Diese Kosten belasten die Haushalte weiterhin stark, da sie sich auf einem hohen Niveau eingependelt haben.