Der Streik der Lokführerinnen und Lokführer in Deutschland hat Auswirkungen auf den Zugverkehr. Das Deutsche Eck wird voraussichtlich nicht betroffen sein. Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) empfehlen, Reisen von, nach oder über Deutschland zu verschieben.
Der angekündigte Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer in Deutschland, der vom 24. bis 29. Januar 2024 stattfindet, hat erhebliche Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden und innerdeutschen Zugverkehr. Reisende, die in dieser Zeit Fahrten von oder nach Deutschland geplant haben, müssen sich auf erhebliche Einschränkungen einstellen. Der innerösterreichische Verkehr zwischen Salzburg und Tirol über das Deutsche Eck dürfte unverändert bleiben.
Beeinträchtigungen im Fern- und Regionalverkehr
Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) informieren, dass Fernverkehrszüge in Richtung Deutschland größtenteils an den Grenzbahnhöfen enden werden. Eine Ausnahme bildet die Brenner-Strecke, auf der einige Züge möglicherweise bis München verkehren. Passagiere zwischen Salzburg und München können auf den stündlichen bayerischen Regionalverkehr (BRB) ausweichen, wobei ÖBB-Tickets gültig bleiben.
Nachtverkehr und Gütertransport betroffen
Die Auswirkungen des Streiks machen sich bereits ab der Nacht vom 22. auf den 23. Januar 2024 bemerkbar, insbesondere bei Nachtzügen, wo mit Ausfällen und Teilausfällen zu rechnen ist. Im Güterverkehr beginnen die Beeinträchtigungen schon ab dem 23. Januar 2024.
Wichtige Informationen und Empfehlungen
Reisende werden gebeten, nicht erforderliche Fahrten nach Deutschland zu verschieben oder Alternativen zu wählen. Aktuelle Informationen bietet die ÖBB auf ihrer Website oebb.at oder über ihre Hotline 05 17 170.
Änderungen im Fahrplan werden in der ÖBB Fahrplanauskunft SCOTTY erfasst. Für Tickets von/nach Deutschland, die vor dem 22. Januar 2024 gekauft wurden, besteht die Möglichkeit der Stornierung und Rückerstattung. Diese Tickets können auch bis zum 5. Februar 2024 für eine frühere oder spätere Reise genutzt werden. Dies gilt auch für Nightjet-Tickets, die ebenso im Tagverkehr bis inklusive 5. Februar 2024 verwendet werden können.