MMag. Dr. Jürgen Dumpelnik und Mag. Michael Zernig haben sich im Hearingverfahren für die Nachbesetzung der Position des Magistratsdirektors als Bestgereihte hervorgetan. Sie etablierten sich ex aequo an der Spitze und der einstimmige Vorschlag des Objektivierungskomitees wird jetzt den zuständigen Gremien vorgelegt. Die endgültige Entscheidung trifft der Gemeinderat.
Vierzehn Bewerberinnen und Bewerber waren im Rennen um die Position, wobei acht, darunter zwei Frauen und sechs Männer, es bis zum Hearing schafften. Dort stellten sie sich einer hochkarätigen Kommission und erläuterten ihre Visionen für die Entwicklung des Magistrates sowie die Führung der rund 1.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Dumpelnik, derzeit etwa Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke Klagenfurt AG, und Zernig, aktueller Amtsleiter in der Marktgemeinde Ebenthal, setzten sich mit ihrer fachlichen Kompetenz und beruflichen Erfahrung gegen die Konkurrenz durch. Mag. Karl Heinrich Klein, der über Erfahrungen im Magistrat und in der Privatwirtschaft verfügt, reihte sich als Drittgereihter ein.
Die Mitglieder der Hearingkommission
Die Hearingkommission bestand aus Bürgermeister Christian Scheider (Vorsitzender), Mag. Martin Haidvogl – Magistratsdirektor Landeshauptstadt Graz, Dr. Maximilian Tischler – Magistratsdirektor Landeshauptstadt Salzburg, Dr. Peter Franzmayr – Magistratsdirektor Wels, Mag. DDr. Markus Matschek, MAS MBA MPA – Stellvertreter des Landesamtsdirektors Land Kärnten, Mag. Stefan Reichelt, MBA – Blue Danube Executive Search & Leadership Development.
Zur begleitenden Kontrolle waren vier Mitglieder der Personalvertretung, die Gleichbehandlungsbeauftragte des Magistrates sowie je ein Vertreter der Gemeinderatsparteien SPÖ, Team Kärnten, ÖVP, FPÖ, Die Grünen und NEOS als Beobachter anwesend. Stimmberechtigt waren jedoch ausschließlich die Magistratsdirektoren und der Stellvertreter des Landesamtsdirektors Land Kärnten.
Finalentscheidung trifft der Gemeinderat
Die Personalabteilung und die Magistratsdirektion werden jetzt die Gehaltseinstufung der drei Kandidaten erheben und mit ihnen bereden. Anschließend wird die Empfehlung der Objektivierungskommission dem Personalausschuss, dem Stadtsenat und dem Gemeinderat präsentiert, wobei letztlich der Gemeinderat die finale Entscheidung trifft.