Die SPÖ fordert, dass Vollspaltenböden nicht nur in der Schweinezucht, sondern auch in der Rinderzucht verboten werden. Ein entsprechender Antrag wird im Kärntner Landtag eingebracht.
Bereits Anfang Januar 2024 forderte die SPÖ, dass die Bundesregierung handeln müsse, nachdem der VfGH die als zu lang empfundene Übergangsregelung von 17 Jahren für Vollspaltenböden in der Schweinezucht aufgehoben hatte. Die SPÖ vertritt die Ansicht, dass ein generelles Verbot von Vollspaltenböden notwendig sei, nicht nur in der Schweinezucht, sondern auch bei der Haltung von Mastrindern, da auch hier erhebliches Tierleid entstehe, das schnellstmöglich vermieden werden müsse. Dies äußerten der SPÖ-Klubobmann Herwig Seiser und der SPÖ-Tierschutzsprecher, LAbg. Maximilian Rakuscha.
Am 1. Februar 2024 wird der entsprechende Antrag im Kärntner Landtag eingebracht. Die Forderung lautet, dass Österreich zu einem Vorzeigeland in Sachen Tierwohl werden solle, in dem die Wirtschaftlichkeit nicht zu Lasten des Tierleids geht. Daher müssten Vollspaltenböden nicht nur in der Schweinezucht, sondern auch in der Rinderzucht verboten werden. Zudem sei es Aufgabe des Landwirtschaftsministers, die Betriebe bei der Umstellung umfassend zu unterstützen. So könnten sich Konsumentinnen und Konsumenten in Zukunft darauf verlassen, dass ihr Fleisch tierwohlgerecht produziert wurde.