Frau M. aus Wien verlor ihren Job, weil sie Pflegefreistellung für ihren kranken Sohn nahm. Dank der Arbeiterkammer erhielt sie Schadenersatz und Entschädigung in Höhe von €8.287,42.
Frau M. (Name geändert), die als Service-Mitarbeiterin in einem großen Unternehmen in Wien tätig war, sah sich mit einer Herausforderung konfrontiert, als ihr Sohn erkrankte. Sie musste zwei Tage Pflegefreistellung in Anspruch nehmen, um sich um ihn zu kümmern, was sie selbstverständlich mit einer ärztlichen Bestätigung des Kinderarztes belegte. Ihr Vorgesetzter reagierte jedoch negativ auf diese Situation und informierte sie darüber, dass es keinen guten Eindruck machen würde, wenn ihr Sohn bereits zu Beginn ihres Arbeitsverhältnisses erkranken würde und sie deshalb Pflegefreistellung benötige. Es wurde mitgeteilt, dass man sich in der Probezeit von ihr trennen werde.
Daraufhin suchte Frau M. Unterstützung bei der Arbeiterkammer Wien. Durch deren Intervention erhielt sie als Schadenersatz das Gehalt bis zum Ende der vereinbarten Befristung und eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung, was in Summe 8.287,42 Euro brutto ausmachte.
Wir empfehlen, für die Pflegefreistellung immer einen entsprechenden Nachweis wie zum Beispiel eine ärztliche Bestätigung einzuholen, so hat man im Streitfall einen geeigneten Beweis. Diskriminierung ist kein Kavaliersdelikt und eine Mitarbeiterin nur deshalb zu kündigen, weil sie ihr Recht auf Pflegefreistellung in Anspruch nehmen muss, ist genau das – Diskriminierung. Bei näheren Fragen zur Pflegefreistellung für Ihre nahen Angehörigen oder zu allen Fragen rund um die Kündigung beraten wir Sie in der Arbeiterkammer auch gerne.
Albert Werfring, Arbeitsrechtsexperte in der AK Wien