Im Klagenfurter Stadtsenat befassten sich die Entscheidungsträger neuerlich mit der Nachbesetzung der Position des Magistratsdirektors.
Am 15. April 2024 hätte in einer Sitzung des Stadtsenats eine Abstimmung zum Thema „Bestellung und Anstellung Magistratsdirektor – Leitung innerer Dienst“ stattfinden sollen. Diese habe jedoch nicht stattfinden können, da die Einbringung des Antrages gemäß der Erläuterung des Stellvertreters des Magistratsdirektors nicht dem Stadtrecht entsprochen habe. Der Antrag, der sich mit der Nominierung von Jürgen Dumpelnik zum neuen Magistratsdirektor befasste, sei von Vizebürgermeister Mag. Philipp Liesnig und Stadträtin DI Constance Mochar eingebracht worden. Das Stadtrecht definiere allerdings, dass dieser Antrag nur vom Bürgermeister hätte eingebracht werden können.
Weiterer Antrag abgelehnt
Auch im Stadtsenat am 16. April 2024 habe es von der SPÖ-Fraktion einen weiteren, direkt in die Sitzung eingebrachten, gleichlautenden Antrag gegeben. Diesmal in Form eines Zusatzantrages zu einem bestehenden Antrag des Personalreferenten, Bürgermeister Christian Scheider. Die Magistratsdirektion habe auch diesen abgelehnt, da die Art der Einbringung ebenfalls nicht dem Stadtrecht entsprochen habe und daher nicht zur Abstimmung habe zugelassen werden können.
Prüfung der Internen Revision
Die Interne Revision überprüfe derzeit noch das Ausschreibungsverfahren im Hinblick auf eine Gleichbehandlung aller Kandidaten.