Der Rechnungsabschluss 2023 und der Nachtragsvoranschlag 2024 seien im Finanzausschuss beschlossen worden und bereit für den finalen Beschluss in der nächsten Landtagssitzung. Der Schuldenstand Kärntens betrage derzeit etwa 3,8 Milliarden Euro.
„Der Finanzausschuss im Kärntner Landtag hat heute die Weichen für den Beschluss des Rechnungsabschlusses 2023 und des Nachtragsvoranschlages 2024 in der kommenden Landtagssitzung gestellt“, so Ausschuss-Vorsitzender LAbg. Günter Leikam.
„Insbesondere in Zusammenhang mit dem Rechnungsabschluss wurden die herausfordernden Rahmenbedingungen des letzten Jahres diskutiert. Hohe Inflation von fast acht Prozent, negatives Wirtschaftswachstum und Konsumrückgang. Hinzu kamen sinkende Ertragsanteile und gestiegene Ausgaben“, erklärt Leikam. „Trotzdem ist es gelungen, den prognostizierten Abgang von 280,5 Millionen Euro auf 142,4 Millionen Euro zu senken und somit fast zu halbieren.“
Schuldenstand circa 3,8 Milliarden Euro
„Der Schuldenstand Kärntens beträgt somit rund 3,8 Milliarden Euro – wobei 3,1 Milliarden Euro davon bis 2012 in Kärnten aufgebaut wurden“, gibt Leikam bekannt.
Insbesondere muss man den Schuldenstand in Zusammenhang mit dem BIP in Kärnten sehen. Also wie schwer ist der Rucksack und wie stark die Schultern, die ihn tragen? So betrachtet betragen die Schulden 14,41 Prozent des BIP. Damit setzt sich der sinkende Anteil der Verschuldung gemessen am BIP auch 2023 wieder fort.
Leikam
Nachtragsvoranschlag bildet FAG ab
„Der ebenfalls heute im Ausschuss beschlossene Nachtragsvoranschlag 2024 bring ebenfalls eine kleine Verbesserung für Kärnten, indem er die Ergebnisse des Finanzausgleiches darstellt. Hier stehen 150 Millionen Euro an neuen Auszahlungen 153 Millionen Euro an neuen Einnahmen gegenüber. Also ein Plus von drei Millionen Euro, das das Minus im Nettofinanzierungssaldo auf 489 Millionen Euro drückt“, sagt Leikam, der Finanzreferentin Gaby Schaunig beipflichtet: „Augenmaß, Sparsamkeit und Effizienz sind unsere Werkzeuge, um auch das Ergebnis für 2024 entsprechend zu verbessern.“
Am 18. Juli 2024 sollen die endgültigen Beschlüsse fallen.