Die Bezirkshauptmannschaft Spittal hat aufgrund der herrschenden Trockenheit ein Verbot für das Anzünden von Feuer und das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich erlassen. Die Verordnung dient der Verhinderung der Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden im Bezirk.
Aufgrund der aktuellen Witterungsverhältnisse hat die Bezirkshauptmannschaft Spittal eine Verordnung erlassen, die das Feueranzünden und Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verbietet. Diese Maßnahme soll Waldbrände verhindern und somit den Schutz von Mensch und Natur gewährleisten.
Verbot für den gesamten Bezirk Spittal an der Drau
Das Verbot gilt für den gesamten Bezirk Spittal an der Drau und betrifft alle waldnahen Flächen, unabhängig von ihrer Kulturgattung. Verstöße gegen dieses Verbot werden als Verwaltungsübertretung nach § 174 Abs. 1 lit. a Z 17 Forstgesetz 1975 geahndet.