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Elf Klauseln für Maturareisen im Jahr 2021 wurden als rechtswidrig eingestuft. Der Anbieter von X-Jam-Maturareisen darf diese nicht mehr verwenden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat der Arbeiterkammer (AK) erneut Recht gegeben. Betroffene können ihr Geld mit einem Musterbrief der AK zurückfordern.