Erst am Mittwoch soll die neue Verordnung präsentiert werden, der Verordnungstext für das Ende der Quarantäne ist bereits da. Die Corona-Regeln liegen bereits »Heute« im Detail vor.
Der Hauptpunkt: Das eigene Haus darf verlassen werden, wenn man sich nicht krank fühlt, auch wenn der Corona-Test positiv ist und man das Virus in sich trägt. Sogar die Maske muss nicht überall getragen werden, wie im Freien und mit zwei Metern Sicherheitsabstand.
Trotz Infektion ist Arbeiten gehen erlaubt
Für kritische Bereiche gibt es laut der Vorlage Betretungsverbote, jedoch nicht für alle! Gesundheitseinrichtungen und Bildungseinrichtungen dürfen für Beschäftige mit einer Maske betreten werden dürfen. Dazu zählen etwa Pflegeheime, Kureinrichtungen, Volksschulen, Horte, …
Somit ist das Arbeiten auch infiziert möglich, wenn eine Maske getragen wird.
Am 1. August wird laut dem Entwurf die Regel in Kraft treten.
Arbeiten sogar ohne Maske möglich!
Keinerlei Beschränkung soll es an Orten geben, wo nur Infizierte arbeiten, ausgenommen es handelt sich um “vulnerable Settings”. Ausgenommen sind laut APA Berufe, wie Logopäden und Musiker, dort ist mit einem positiven Test das Arbeiten weiterhin erlaubt.
Essens- und Trink-Verbot in der Gastro
Risikogruppen können zu Hause bleiben, insofern es keine “geeigneten” Schutzvorkehrungen am Arbeitsplatz gibt. Keine Maske müssen Infizierte zu Hause oder im eigenen Auto tragen, wenn es sich um Personen desselben Haushalts handelt, jedoch muss diese bei haushaltsfremden Personen, in der Gastro usw. getragen werden.
Dies bedeutet somit, dass in einem Wirtshaus nicht gegessen werden darf, weil die Maske abgenommen werden müsste.
Verkehrsbeschränkung ab einem positiven Antigen-Test
Mit der Verordnung neu dazugekommen ist, dass bereits ab einem positiven Antigen-Test die Verkehrsbeschränkungen gelten. Diese bleiben für jeweils zehn Tage aufrecht, nach fünf kann sich freigetestet werden.