Schon ab der zweiten Mahnung zur Zahlung der Stromrechnung haben die Versorger das Recht zur Abschaltung. Glücklicherweise gibt es eine Lösung, um nicht in der Finsternis zu verweilen.
Obwohl es noch rechtliche Unklarheiten gibt, die geklärt werden müssen, können Kunden bei drohender Abschaltung die Grundversorgung beim Anbieter beantragen. Die Kelag möchte den Antragstellern ab 1. Dezember die Grundversorgung ermöglichen.
Die Kelag steht zu ihrer Verantwortung
Die Kelag steht zu ihrer Verantwortung und will niemanden, der anspruchsberechtigt sein könnte, von der Grundversorgung ausschließen.
Schon bisher haben wir allen Haushaltskunden nach Kriterien der Schutzbedürftigkeit bei Nachweis einer GIS-Gebührenbefreiung den Zugang ermöglicht. Kunden von anderen Anbietern können auch einen Antrag stellen, müssen aber ihr bestehendes Vertragsverhältnis vorher beenden.
Werner Pietsch, Kelag
Die entsprechenden Anträge können ab 1. Dezember gestellt werden. Weitere Informationen hier.