Bei der Landtagswahl in Kärnten am 5. März 2023 hat sich ein Fehler auf den Wahlzetteln eingeschlichen. Was das für die Wahl bedeutet und ob eine Anfechtung droht, erfahren Sie hier.
Die Landtagswahl in Kärnten steht bevor, doch bereits jetzt sorgt ein Fehler auf den Wahlzetteln für Aufregung. Bei Partei Nummer 9, dem BFK, wurde statt „Gemeinsam für Fresach“ versehentlich „Gemeinsam für Friesach“ als Unterbezeichnung gedruckt. Der stellvertretende Wahlleiter bedauert den Fehler, doch rückgängig gemacht werden kann er nicht mehr.
Ähnlicher Vorfall bei der Bundespräsidentenstichwahl
Zu einem ähnlichen Vorfall kam es 2016 bei der Bundespräsidentenstichwahl. Daher stellt sich die Frage: Könnte die Landtagswahl aufgrund des Fehlers angefochten werden? Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk gibt eine eindeutige Antwort: „Im Wahlrecht gilt, dass Form- und Verfahrensvorschriften im Zweifel strikt zu interpretieren sind. Ist ein Fehler passiert, dann wäre das ein Grund für eine Wahlanfechtung.“
Zusätzlich wird die Geschichte durch den Umstand ironisch, dass der Name „Gemeinsam für Friesach“ auf eine Person zurückgeht, die sich vom BFK distanziert hat: der ehemalige Spitzenkandidat Gerhard Altziebler, der inzwischen aus der Partei ausgetreten ist.
Landeswahlbehörde glaubt nicht an Wahlwiederholung
Trotz allem glaubt die Landeswahlbehörde nicht an eine Wahlwiederholung. Die Wahlzettel wurden bereits verschickt und einige Briefwähler haben ihre Stimme abgegeben. Am 5. März 2023 wird daher auf den Wahlzetteln „Gemeinsam für Friesach“ stehen.