Ab heute ist die Stallpflicht für Geflügel in Österreich aufgehoben. Beachten Sie jedoch weiterhin die Bestimmungen.
Mit dem heutigen 22. April 2023 ist die Stallpflicht für Geflügel in Österreich aufgehoben. Die Landesveterinärdirektion unterstreicht jedoch, dass trotz der Lockerung das Vogelgrippevirus (Geflügelpest) in der Wildvogelpopulation, besonders bei Wildwasser- und Greifvögeln, weiterhin zirkuliert.
Bestimmungen für Geflügelhalter
Geflügelhalter müssen trotz des Endes der Stallpflicht weiterhin bestimmte Vorschriften einhalten. Zu den wichtigsten Bestimmungen gehören Sicherheitsvorkehrungen und Hygienemaßnahmen. Um das Risiko einer Übertragung von Krankheiten durch Wildvögel zu minimieren, müssen Enten und Gänsen von anderem Geflügel getrennt werden. Außerdem ist es notwendig, das Geflügel vor direktem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen, indem Netze, Dächer oder Unterstände für Fütterung und Tränkung eingesetzt werden. Zusätzlich darf das Wasser, das den Tieren zur Verfügung gestellt wird, nicht aus Sammelbecken für Oberflächenwasser stammen, auf das Wildvögel Zugriff haben könnten.
Ein weiterer Aspekt ist die gründliche Säuberung und Desinfektion von Transportmitteln, Ladeflächen und Ausrüstungen.
Meldeverpflichtungen
Überdies gibt es Meldeverpflichtungen, die bei bestimmten Ereignissen beachtet werden müssen. Falls ungewöhnliche Vorkommnisse wie eine reduzierte Futter- oder Wasserzufuhr, ein Rückgang der Legeleistung oder eine erhöhte Sterblichkeitsrate festgestellt werden, muss die zuständige Behörde informiert werden. Wenn tote wildlebende Wasservögel oder Greifvögel gefunden werden, muss die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) in Kenntnis gesetzt werden.