Eine Kärntnerin steht vor Gericht, weil sie die Quarantäne missachtet haben soll. Ihr krebskranker Nachbar wurde infiziert und verstarb.
In Klagenfurt musste der COVID-19-Prozess am Dienstag erneut vertagt werden. Die Angeklagte, eine 53-jährige Kärntnerin, wird beschuldigt, ihre Quarantäne missachtet und so ihren an Krebs leidenden Nachbarn angesteckt zu haben. Der 69-jährige Mann erlag später. Die Frau könnte eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren erhalten.
Absichtliche Gefährdung und fahrlässige Tötung
Staatsanwalt Julius Heidinger wirft der Kärntnerin vor, Menschenleben durch übertragbare Krankheiten absichtlich gefährdet und fahrlässig getötet zu haben. Er beruft sich auf ein medizinisches Gutachten, das eine Verbindung zwischen der Infektion der Frau und dem Tod des Nachbarn herstellen soll. Der Verteidiger der Angeklagten zweifelt jedoch an der Echtheit der Probe, die für das Gutachten verwendet wurde, und verlangt einen DNA-Vergleich.
Angeklagte bestreitet Vorwürfe
Die 53-jährige Frau behauptet, sie sei nicht an COVID-19 erkrankt gewesen und habe keinen PCR-Test durchgeführt. Ihr Hausarzt, der als Zeuge aussagte, widersprach dieser Darstellung. Er habe nach einem positiven Antigentest einen PCR-Abstrich bei der Patientin vorgenommen. Weitere Zeugenaussagen belasten die Angeklagte. Die zuständige Coronavirus-Beauftragte sagte aus, dass die Frau die telefonische Absonderung abgelehnt und ihre Infektion geleugnet habe.
Der Sohn des verstorbenen Nachbarn berichtete, ein Gespräch zwischen seinem Vater und der Angeklagten im Treppenhaus mitgehört zu haben. Die Frau habe krank gewirkt, aber von einer Grippe gesprochen. Andere Bewohner des Mehrfamilienhauses in St. Veit bestätigten, die Angeklagte während ihrer Quarantäne außerhalb ihrer Wohnung gesehen zu haben.
Prozess vertagt
Richter Wassertheurer vertagte den Prozess auf unbestimmte Zeit, um das Ergebnis des DNA-Gutachtens abzuwarten.