Die Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau hebt die Einschränkungen mit sofortiger Wirkung auf. Ursprünglich galt es für den gesamten Bezirk.
Die Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau hat am 3. April 2023 aufgrund einer anhaltenden Trockenperiode ein Verbot für das Entfachen von Feuern und das Rauchen im und um den Wald herum erlassen – daili.at berichtete. Nun wurden diese Einschränkungen aufgehoben.
Verordnung mit sofortiger Wirkung aufgehoben
Die überarbeitete Regelung, ausgegeben von der Bezirksverwaltung von Spittal an der Drau, hebt das Feuer- und Rauchverbot mit sofortiger Wirkung auf. Ursprünglich galt das Verbot für den gesamten Bezirk Spittal an der Drau und betraf jegliche Bereiche im Wald und deren Umgebung, unabhängig von ihrer Nutzung. Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot wurden als Verwaltungsvergehen gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Z 17 des Forstgesetzes von 1975 geahndet.