Gemeinden und Städte können künftig leichter Temporeduktionen durchführen und überwachen. Diese Möglichkeit wurde in der jüngsten Novelle der Straßenverkehrsordnung festgeschrieben.
Gemeinden und Städte werden durch die Novelle der Straßenverkehrsordnung, die vom Klimaschutzministerium initiiert wurde, in Zukunft einfacher Temporeduktionen einführen und überwachen können. Diese Änderung, die ab dem 17. Januar 2024 in Begutachtung geht, zielt darauf ab, die Verkehrssicherheit und Lebensqualität zu erhöhen.
Geringeres Tempo bedeutet mehr Sicherheit und mehr Lebensqualität für die Menschen vor Ort. Es führt zu weniger Verkehrstoten, verursacht weniger klimaschädliche Emissionen und spart durch den geringeren Treibstoffverbrauch auch Geld. Ich freue mich sehr, dass wir es durch die neue Straßenverkehrsordnung für Gemeinden und Städte nun einfacher machen Tempo 30 vor Ort einzuführen. Ich danke den vielen Gemeinden und Städten, die sich quer durch Österreich und parteiübergreifend aktiv dafür eingesetzt haben.
Klimaschutzministerin Leonore Gewessler
Die Verkehrssicherheit hat für die Menschen in unserem Land, egal ob in Stadt oder Land und ohne Unterschied des Alters, eine ganz besondere Bedeutung. Durch die vorliegende Novelle wird es für die Bürgermeister in Zukunft einfacher sein, maßgeschneiderte Lösungen vor Ort zu erarbeiten und umzusetzen.
Innenminister Gerhard Karner
Viel Bürokratie und umfangreiche Gutachten erforderlich
Über 280 Gemeinden, Städte und Organisationen wie der VCÖ und der Städtebund haben sich für eine Reform eingesetzt, die Tempo 30 einfacher umsetzbar macht. Obwohl Geschwindigkeitsbeschränkungen bereits möglich waren, war der Prozess bisher mit umfangreicher Bürokratie und Gutachten verbunden.
Novelle vereinfacht Verringerung der Höchstgeschwindigkeit
Die Novelle der Straßenverkehrsordnung ermöglicht es jetzt den Straßenbehörden, in Ortsgebieten mit besonderem Schutzbedürfnis wie Schulen, Kindergärten, Freizeiteinrichtungen, Krankenhäusern oder Seniorenheimen, die Höchstgeschwindigkeit einfacher zu reduzieren, sofern dies die Verkehrssicherheit, insbesondere für Fußgänger und Radfahrer, erhöht.
Gemeinden sollen Radarkontrollen selbst durchführen können
Zudem werden Gemeinden bei der Überwachung der Tempolimits unterstützt, indem sie Radarkontrollen eigenständig durchführen können, sofern eine entsprechende Übertragungsverordnung des Landes vorliegt.
Ausnahmen von Halte- und Parkverboten für Rettungsfahrzeuge
Für Rettungsfahrzeuge werden Ausnahmen von Halte- und Parkverboten eingeführt. Sie dürfen nun in der Nähe von Patientenwohnungen halten und parken, was bisher nur bei Einsatzfahrten mit Blaulicht erlaubt war.
Die Öffentlichkeit kann sechs Wochen lang Stellungnahmen zum Entwurf der StVO-Novelle abgeben, bevor sie im Sommer 2024 in Kraft tritt.