Die Abgeordneten haben am Dienstag beschlossen, dass schwere Verkehrsdelikte, wie zu schnelles Fahren oder Fahren unter Alkoholeinfluss, zu einem EU-weiten Entzug der Fahrerlaubnis führen sollen.
Aktuell führt der Verlust des Führerscheins aufgrund eines Verkehrsdelikts in einem EU-Land, das nicht der Aussteller des Führerscheins ist, in den meisten Fällen nur in dem Land, in dem das Delikt begangen wurde, zu Konsequenzen, ohne dass dies Auswirkungen in den anderen EU-Staaten hat.
Die neuen vorgeschlagenen EU-Vorschriften sollen die Aussetzung, Einschränkung oder den Entzug der Fahrerlaubnis einer Person EU-weit wirksam machen, indem die Entscheidung an den Staat weitergeleitet wird, der den Führerschein ausgestellt hat.
Schwerwiegende Verkehrsverstöße
Des Weiteren empfehlen die Abgeordneten, das Fahren ohne eine gültige Fahrerlaubnis in die Auflistung der gefährlichen Verstöße aufzunehmen, die einen Informationsaustausch über den Führerscheinentzug auslösen würden. Diese Liste umfasst bereits Delikte wie Fahren unter Alkoholeinfluss oder die Verursachung tödlicher Verkehrsunfälle. Ebenso soll eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 50 km/h als schwerwiegender Verstoß gelten. Für Wohngebiete wurde eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit festgelegt, was bedeutet, dass das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um 30 km/h auf diesen Straßen zum Entzug oder zur Aussetzung des Führerscheins führen kann, so das Europäische Parlament.
Fristen
Die Abgeordneten fordern, dass die EU-Staaten sich innerhalb von zehn Arbeitstagen gegenseitig über den Entzug der Fahrerlaubnis informieren und binnen weiteren 15 Arbeitstagen eine Entscheidung darüber treffen, ob dieser EU-weit Anwendung finden soll. Über die endgültige Entscheidung soll die betroffene Person binnen sieben Arbeitstagen in Kenntnis gesetzt werden.
Ich bin überzeugt, dass diese Richtlinie nicht nur dazu beitragen wird, die Zahl der Verkehrsunfälle zu verringern, sondern auch das Bewusstsein der Bürger für eine verantwortungsvollere Fahrweise und die Bereitschaft, sich an die Regeln zu halten und die Folgen von Verstößen zu akzeptieren, zu stärken – ganz gleich, wo in der EU wir fahren.
Berichterstatter Petar Vitanov (S&D, BG)
Nächste Schritte
Nach der Zustimmung zum Richtlinienentwurf mit 372 gegen 220 Stimmen bei 43 Enthaltungen hat das Parlament seine Erstlesung nun abgeschlossen. Da der Rat noch keine Position bezogen hat, wird das neu zu wählende Parlament im Juni 2024 die Weiterführung dieses Gesetzesvorhabens übernehmen.