Beide Elternteile eines inzwischen verstorbenen Kindes müssen sich vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten. Ihnen wird zur Last gelegt, ihrer Tochter körperliche Qualen zugefügt zu haben.
Am Dienstag, dem 19. März 2024, findet von 08:30 bis 16:30 Uhr am Landesgericht Klagenfurt eine Verhandlung wegen des Tatbestands des Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen statt. Mag. Michaela Sanin wird die Richterin sein.
Schwere Vorwürfe
Den Elternteilen eines inzwischen verstorbenen Kindes wird zur Last gelegt, von Oktober 2022 bis Februar 2023 in Reifnitz ihrer 2008 geborenen Tochter körperliche Qualen zugefügt zu haben. Laut Strafantrag der Staatsanwaltschaft Klagenfurt wird ihnen vorgeworfen, ihrer Tochter, die ihrer Fürsorge und Obhut unterstand, die ab einem nicht genau feststellbaren Zeitpunkt wegen Gebrechlichkeit und Krankheit wehrlos gewesen sei und keine adäquate Aufklärung über ihre Krankheit, deren Verlauf und die Therapiemöglichkeiten erhalten habe, körperliche Qualen zugefügt zu haben, indem sie es unterlassen hätten, trotz einer sich manifestierenden, kontinuierlichen Verschlechterung ihres Zustandes bis zu Geschwulstbildungen an Hals und Brust, Schluckbeschwerden, einem Gewichtsverlust von 20 kg, persistierenden starken Schmerzen, einer inkompletten Lähmung beider Beine, ihrer Unfähigkeit, den Harn zu halten, einer Gelbfärbung der Haut und schließlich einer schweren Atemnot, die notwendige schulmedizinische Behandlung zu kommen zu lassen.
Angeklagt sind sie wegen des Vergehens des Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen nach § 32 Abs. 1 StGB in Verbindung mit § 2 StGB, das eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorsieht. Der eingetretene Tod des Mädchens wurde seitens der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, unter Bezugnahme auf den vorliegenden Strafantrag, im Sinne des § 92 Abs. 3 StGB den beiden Angeklagten nicht zur Last gelegt.
Es gilt die Unschuldsvermutung.