Nachdem die erste Phase der Auszahlung des Kärnten-Bonus (ohne Ansuchen) abgeschlossen ist, kommt nun die zweite Phase. In dieser kann der Bonus von 200,00 € online beansprucht werden.
Achtung! Der Kärnten-Bonus kann pro Haushaltung nur einmal beansprucht und gewährt werden. Die Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Antragsstellung erfüllt sein.
Link zum Antrag
https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/GS-L122
Höhe des Nettoeinkommens
- Alleinstehende:r/Alleinerziehende:r – 1.328,00 €
- Haushaltsgemeinschaft von zwei Personen – 1.992,00 €
- Zuschlag für jede weitere im Haushalt lebende Person – 400,00 €