Ab 2024 müssen alle Haushalte in Österreich eine ORF-Gebühr zahlen. Aber es gibt auch Ausnahmen. Wer ist befreit und wer muss zahlen?
Im kommenden Jahr ändert sich die Gebührenstruktur für den österreichischen Rundfunk (ORF). Ab 2024 müssen alle Haushalte in Österreich eine monatliche Gebühr von 15 Euro zahlen (plus Landesabgabe), unabhängig davon, ob sie ein „empfangsfähiges Endgerät“ besitzen oder nicht – daili.at berichtete. Doch es gibt auch Ausnahmen.
Voraussetzungen für die ORF-Gebührenbefreiung
Medienministerin Susanne Raab (ÖVP) hat angekündigt, dass Personen, die von der GIS befreit sind, auch keine ORF-Gebühr zahlen müssen. Von diesem Angebot profitieren Personen, die finanziell oder körperlich hilfsbedürftig sind und dies hinreichend begründen können. Auch gehörlose und schwer hörbehinderte Personen können einen Antrag auf Befreiung von der ORF-Gebühr für Fernsehempfangseinrichtungen stellen, jedoch nicht für die Radio-Gebühren. Blinde Personen müssen hingegen die volle Gebühr bezahlen, es sei denn, sie erhalten Pflegegeld oder eine vergleichbare Leistung.
Einkommensgrenzen für die Befreiung von der ORF-Gebühr
Personen, die bestimmte finanzielle Ansprüche erfüllen, sind ebenfalls von der ORF-Gebühr befreit. Dazu gehören Arbeitslose, Bezieher von Mindestsicherung, Pflegebeihilfe, Studien- und Schülerbeihilfe sowie Pensionisten. Auch Bezieher von Leistungen aus öffentlichen Mitteln wie Grundversorgung, Zivildiener oder Menschen, die von der Rezeptgebühr befreit sind, können die ORF-Gebühr umgehen. Die Einkommensgrenzen sind dabei abhängig von der Haushaltsgröße und können jährlich angepasst werden. Für das kommende Jahr gelten folgende Richtwerte (Nettoeinkommen pro Monat):
- Alleinstehende: 1.110,26 Euro
- Alleinstehende mit erhöhtem Medikamentenbedarf: 1.276,80 Euro
- Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften: 1.751,56 Euro
- Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften mit erhöhtem Medikamentenbedarf: 2.014,29 Euro
- Richtwerterhöhung pro mitversichertes Kind: 171,31 Euro
Quelle: heute.at