Verkehrslärm in Kärnten belastet rund 67.500 Personen, wobei 92 % den KFZ-Verkehr als Hauptverursacher angeben. Experten warnen vor gesundheitlichen Folgen und schlagen Tempo 30 statt 50 in Wohngebieten vor.
Etwa 67.500 Personen leiden in Kärnten unter Verkehrslärm, wovon 62.000 motorisierten Verkehr als Hauptverursacher nennen. Eine denkbare Maßnahme zur Verminderung der Lärmbelastung ist die Etablierung von reduzierten Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Lärmgeplagte Kärntner: Verkehr als Hauptverursacher
Statistik Austria zufolge sind etwa 130.000 Kärntner ab 16 Jahren von Lärm betroffen.
Mehr als die Hälfte der lärmgeplagten Personen geben Verkehrslärm als Hauptursache an, davon wiederum 92 Prozent den Lärm des KFZ-Verkehrs.
Verkehrsclub Österreich (VCÖ)-Expertin Lina Mosshammer
Gefahren durch Lärmbelästigung
Der Umweltmediziner Hans Peter Hutter von der Medizinischen Universität warnt vor gesundheitlichen Folgen durch andauernde Lärmbelastung. Lärm fungiert als Stressfaktor und kann physische, psychische und soziale Gesundheitsprobleme hervorrufen. Verkehrslärm steigert das Risiko für Herzinfarkte, Schlaganfälle oder mindert zumindest die Lebensqualität.
Tempo 30 statt 50
Tempo 30 anstelle von Tempo 50 in Ortsgebieten könnte eine Lösung zur Lärmminderung darstellen. Gemäß einer Studie aus der Schweiz reduzierte sich der maximale Lärmpegel bei einem Geschwindigkeitswechsel von 50 km/h auf 30 km/h um sechs Dezibel. Im Durchschnitt konnte eine Verringerung des Lärms um vier Dezibel festgestellt werden. Lina Mosshammer vom VCÖ betont, dass Tempo 30 statt 50 als eine Reduktion der Verkehrsdichte um die Hälfte wahrgenommen wird.
Selbst bei Elektroautos wird durch die Reduktion der Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h eine Geräuschreduzierung erreicht, da die Rollgeräusche ab etwa 30 km/h den Klang des Motors übertönen.
Hürden bei der Implementierung
Der VCÖ fordert, dass die Gesundheit der Anwohner stärker berücksichtigt werden soll, hauptsächlich in Bezug auf die Straßenverkehrsordnung. Allerdings stellt dies für Gemeinden und Städte eine Herausforderung dar. Für die Einführung von Tempo 30 in Wohngebieten zur Lärmreduzierung müssen Gutachten vorgelegt werden, um die Notwendigkeit der Geschwindigkeitsreduzierung zu belegen. Wenn der Nachweis scheitert, wird die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgrund der Straßenverkehrsordnung von der zuständigen Bezirksbehörde abgelehnt, auch wenn der Gemeinderat eine solche Reduzierung beschlossen hat.
VCÖ-Initiative: Erleichterung der Einführung
Der VCÖ kritisiert, dass es nicht möglich ist, Kriterien wie Klimaschutz, Klimawandelanpassung, Lebens- und Aufenthaltsqualität als Grund für die Einführung von Tempo 30 anzuführen. Aus diesem Grund hat der VCÖ eine Initiative ins Leben gerufen, die darauf abzielt, den Gemeinden und Städten die Einführung von Tempo 30 zu erleichtern.